Energiegenossenschaft und EAM beteiligen Kommunen
Das erneuerbare Energiegesetz in der Fassung von 2023 regelt die Möglichkeiten kommunaler Beteiligung an den Erträgen
von Windparks. Je erzeugter Kilowattstunde Strom können 0,2 Cent an Kommunen gezahlt werden, die kommunale Flächen in einem Radius von 2,5 km um den Standort einer Anlage haben. Die Zahlung ist
freiwillig und kann auch für bereits bestehende Parks erfolgen.
Die Energiegenossenschaft Schwalm Knüll eG (ESK eG) und die EAM Natur Energie GmbH betreiben in der Region den „Windpark
Die Gleiche GmbH“ und die „Bürgerwind Schwalmstadt GmbH“. Die beiden Standortkommunen Ottrau und Schwalmstadt sind am jeweiligen Park ebenfalls beteiligt.
Mehr...
Neue Adresse ab 01.07.2023:
Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll eG
Bahnhofstr. 40-42
34613 Schwalmstadt
Tel. 06691-779 29 61
E-Mail: info@schwalm-knuell-energie.de