Im Jahr 2025 haben die „Bürgerwind Schwalmstadt GmbH“ und die „Windpark Die Gleiche GmbH“ freiwillige Vereinbarungen zu kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG mit den Kommunen geschlossen. Je
erzeugter und vergüteter Kilowattstunde Strom zahlen die Betreiber 0,2 Cent an die Kommunen.
Welche Kommunen das betrifft und wieviel Geld die Kommunen erhalten lesen Sie hier.
In diesen Tagen beginnen die vorbereitenden Arbeiten zur Errichtung von zwei weiteren Windenergieanlagen durch die Bürgerwind Schwalmstadt im Windvorranggebiet „Teufelsberg“ bei Schwalmstadt
Rommershausen-Dittershausen. Im Juni 2025 hatte das Regierungspräsidium Kassel die Genehmigung zur Errichtung von zwei Anlagen des Typs Enercon E175 erteilt.
Unter Beachtung aller naturschutzrechtlichen Auflagen starten derzeit die vorbereitenden Arbeiten. Bis Ende dieses Jahres ist die Infrastruktur herzustellen, dies betrifft Kranstellflächen,
Standorte und Zuwegungen. Die Errichtung der neuen Windenergieanlagen erfolgt dann im kommenden Jahr. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2027/Anfang 2028 geplant.
Finanzierung gesichert!
Zeichnung von Restbetrag noch möglich
Herzlichen Dank an alle Mitglieder, die ihr Interesse an einer Beteiligung an der Erweiterung des Windparks Rommershausen/Dittershausen bekundet haben. Die Finanzierung der Windenergieanlagen ist
gesichert!
Es steht noch ein Restbetrag zur Verfügung, für den die Mitglieder noch zeichnen können. Die Beteiligung wird in bewährter Form über die Zeichnung von Geschäftsanteilen und die Gewährung von
Nachrangdarlehen angeboten.
Neumitglieder sind herzlich willkommen. Wer noch nicht Mitglied ist, es aber werden möchte, zeichnet einen Geschäftsanteil und erhält dann die Informationen zur Beteiligung.