Als regionale Energiegenossenschaft arbeiten wir in der Region mit Mitgliedern aus der Region. Deshalb behalten wir uns vor überregionale Mitgliedsanträge abzulehnen.
Um Mitglied zu werden muss mindestenst ein Geschäftsanteil im Wert von 100 Euro gezeichnet werden, maximal ist die Zeichnung von fünf Geschäftsanteilen möglich. Weitere Anteile können ggf. im Zuge der Beteiligung an Projekten erworben werden. Die Mitglieder werden informiert, wenn aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Seit Anfang diesen Jahres ist das Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform in Kraft. Es hat die Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften zum Ziel und erlaubt unter anderem den digitalen Beitritt.
Es geht ganz einfach: Rufen Sie das digitale Beitrittsformular auf, füllen es aus und schicken es online ab. Die Genossenschaft wird sich bei Ihnen melden.
Wenn Sie lieber in Papierform Mitglied werden möchten, drucken Sie die Beitrittserklärung aus, füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die Genossenschaft.
Die Beitrittserklärung muss der Genossenschaft im Original unterschrieben zugehen (Postweg oder persönlich abgeben)
Die Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll eG bittet Neumitglieder die Einwilligungserklärung zur Kontaktaufnahme zusammen mit der Beitrittserklärung einzureichen. Wir würden uns freuen, wenn auch alle anderen Mitglieder die Kontaktaufnahme erleichtern würden, wenn dies nicht schon geschehen ist.
Hier finden Sie die Satzung der Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll eG.